EVANGELISCHER BETREUUNGSVEREIN SOLINGEN E.V.

Rechtliche Betreuung nach § 1814 BGB

Anerkannter Betreuungsverein


Unfall, Krankheit, Behinderung oder auch Alter können der Grund dafür sein, dass volljährige Menschen ihre Angelegenheiten ohne Hilfe nicht mehr regeln können und eine rechtliche Vertretung benötigt wird.

Ein rechtlicher Betreuer wird bei Erforderlichkeit, nach Antragstellung, vom Gericht nach §§1814 ff. BGB für Volljährige bestellt, wenn keine wirksame Vorsorgevollmacht existiert, die die Benennung eines Betreuers entbehrlich macht.