KINDERSCHUTZAUFTRAG §8a KJHG
Zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach §8a SGBVIII besteht zwischen der Stadt Solingen und den freien Trägern der Jugendhilfe eine Kinderschutzvereinbarung.
Zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach §8a SGBVIII besteht zwischen der Stadt Solingen und den freien Trägern der Jugendhilfe eine Kinderschutzvereinbarung.
Bei Anzeichen möglicher Kindeswohlgefährdung ist die Abschätzung des Gefährdungsrisikos durch die Fachkräfte der Einrichtungen unter Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft vorzunehmen.
Im Familienhilfezentrum des Diakonischen Werkes ist ein Team aus vier Kinderschutzfachkräften im Rahmen des Verfahrensablaufs beratend tätig. Zum Zuständigkeitsbereich zählen alle Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialraum Solingen Mitte sowie alle Einrichtungen unter evangelischer Trägerschaft.